Anhang 4 (zu Nummer 4) BBesG/BesÜGBek 2021
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3397 - 3400)
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 23,47 Euro.
für Beamte des mittleren Dienstes sowie
für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten
Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 um 10,24 Euro.
für Beamte des gehobenen Dienstes sowie
für Offiziere
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 23,89 Euro.
für Beamte des mittleren Dienstes sowie
für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten
Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 um 10,42 Euro.
für Beamte des gehobenen Dienstes sowie
für Offiziere